The Gentlemen Golfers of Leith formulierten 1744 die ersten 13 Regeln des Golfspieles, die 10 Jahre später von der St. Andrews Society of Golfers übernommen und von pensionierten Lordrichtern bis heute auf 34 Paragrafen ausgefeilt wurden. In englische Hochsprache gefasst und nach dem landesüblichen Case-Law-System durch hunderte von Decisions erläutert, sind die Spielregeln ein Schatz der Geschichte, über den die Herren von St. Andrews und der USGA gemeinsam wachen. Faire und ausgewogene Regeln zur Bewahrung der Integrität des Golfspieles, das wollen beide erklärtermaßen. Die Aussage „integer“ meint, dass die Regeln zerbrechliches Gut sind und gegen Angriffe von außen geschützt werden müssen.
Heutzutage gibt es 34 Golfregeln und sie sind überall auf der Welt gleich. Je besser Sie diese Regeln kennen, desto mehr können diese für Sie von Vorteil sein. Alle vier Jahre überarbeitet der R&A gemeinsam mit der USGA die Regeln, um sie den aktuellen Entwicklungen des Golfsports anzupassen. 2012 war es wieder so weit und es sind einige Regeländerungen in Kraft getreten.
Bislang wurde ein Spieler nach Regel 6-6d ausnahmslos disqualifiziert, wenn er für ein Loch eine niedrigere als die tatsächlich gespielte Schlagzahl einreicht. Zukünftig folgt keine Disqualifikation mehr, wenn der falsche Score aufgrund einer Strafe zustande kommt und der Spieler vor dem Einreichen seiner Zählkarte nicht wusste, dass er sich eine Strafe zugezogen hat. Stattdessen erhält der Bewerber die Strafe nach der anwendbaren Regel und weitere zwei Strafschläge für jedes der Löcher, an denen der Bewerber gegen Regel 6-6d verstoßen hat.
Die neue Regel 14-1b verbietet zukünftig das Verankern des Schlägers während eines Schlags, sei es „direkt“ oder unter Zuhilfenahme eines Ankerpunkts. Unter „Verankern“ versteht man beispielsweise das Anlegen des Putters an Bauch oder Brust, um den Schläger zu verankern oder abzustützen. Die neue Regel ist keine Änderung der Regeln zur Ausrüstung bzw. zu Schlägern. „Belly-Putter“ und lange Putter sind weiterhin erlaubt, sofern diese nicht während eines Schlags verankert werden.
Bislang wurde ein Spieler bei einer Nutzung künstlicher Hilfsmittel oder ungebräuchlicher Ausrüstung (z.B. Wasserwaage) beim ersten Verstoß disqualifiziert. Zukünftig resultiert der erstmalige Verstoß im Lochspiel in einem Lochverlust und im Zählspiel in zwei Strafschlägen. Erst bei einem weiteren Verstoß folgt die Strafe der Disqualifikation.
Bislang folgte nach Regel 18-2b ein Strafschlag, wenn sich der Ball beim Ansprechen des Balls bewegt. Diese Strafe wird aufgehoben. Dies bedeutet, wenn sich ein Ball bewegt, nachdem ihn der Spieler angesprochen hat, richtet sich die Anwendung einer Strafe nach Regel 18-2 allein danach, ob der Spieler auch verursacht hat, dass sich der Ball bewegte. Bewegt sich der Ball also ohne Direkteinwirkung des Spielers, bleibt dies straflos.
Wenn eine Platzregel die Benutzung von Entfernungsmessgeräten gestattet, war es bislang bereits ein Verstoß gegen Regel 14-3, wenn der Spieler ein Entfernungsmessgerät benutzte, dass darüber hinaus Funktionen enthielt, deren Benutzung nicht erlaubt sind (z.B. Messen von Gefälle, Wind, Temperatur), unabhängig davon, ob diese Funktionen vom Spieler tatsächlich genutzt wurden. Zukünftig liegt nur dann ein Verstoß gegen Regel 14-3 vor, wenn der Spieler das Gerät auch tatsächlich für einen dieser verbotenen Zwecke einsetzt und nicht wenn nur die technische Möglichkeit bestünde dies zu tun.
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